Haftvermeidung EFS

Das Projekt Haftvermeidung EFS ist ein Zusammenschluss der Projekte Brücke Bremen, EFS-Reduzierung sowie des Werkraums Sonne 3 und bietet somit Menschen die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können ein umfängliches Unterstützungsangebot.

Werden Personen zu einer Geldstrafe verurteilt, die sie nicht bezahlen können, ordnet die Staatsanwaltschaft als letzte Möglichkeit, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an. Abgewendet werden kann die hieraus resultierende Inhaftierung auch durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit. Pro Tagessatz sind 4 Stunden (bei auswärtigen Staatsanwaltschaften zw. 4-6 Stunden) Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. Schulen, Altenheimen, Kultur- u. Sportvereinen etc. zu leisten. Auf dieses Angebot werden die Betroffenen mit der Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft Bremen hingewiesen.

Zudem kann gemeinnützige Arbeit bei Arbeitsauflagen zur Einstellung von Strafverfahren gem. § 153 a StPO durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften und bei  Arbeitsauflagen zur Vermeidung des Widerrufs von Strafaussetzungen zur Bewährung (gem. § 56 f StGB) abgeleistet werden.

Auch Menschen, die von schwierigen sozialen Lebensverhältnissen,  Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Armut, Suchtproblemen, Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie psychische Probleme betroffen sind, haben die Möglichkeit im Werkraum Sonne 3 ihre Stunden abzuleisten. Der Zugang ist niedrigschwellig und nimmt Rücksicht auf die besonderen Lebenssituationen. Im Werkraum Sonne 3 haben Sie die Möglichkeit durch einen Sozialbetreuer psychosoziale Unterstützung zu bekommen. Zudem wird die gemeinnützige Arbeit durch eine Ergotherapeutin arbeitstherapeutisch flankiert.

Kommt es dennoch zu einer Inhaftierung so gibt es die Möglichkeit durch ein aufsuchendes Beratungs- und Betreuungsangebot Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der JVA Bremen verbüßen, zu unterstützen. Im Fokus steht die Haftvermeidung, es wird eine vorzeitige Entlassung aus der Haft angestrebt, Anschlussvollstreckungen sollen vermieden werden.

Im Anschluss an die vorzeitige Entlassung steht dem Verurteilten ein weiterführendes sozialpädagogisches Betreuungsangebot zur Verfügung. Im Rahmen dessen wird zum einen die Tilgung der Restgeldstrafe bzw. der gemeinnützigen Arbeit begleitet, zum anderen erhalten die Klient:innen Rat und Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen wie dem Kontakte zu Ämtern und Vermittlung an andere Fachstellen wie die Schuldner- oder Drogenberatung. So kann die wiederholte Inhaftierung aufgrund eskalierender, sozialer Probleme vermieden werden.

Es wird Unterstützung in den folgenden Bereichen angeboten

  • Beratung vor und nach der Ladung zum Haftantritt
  • Unterstützung beim Stellen von Anträgen zur Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit oder Ratenzahlungen
  • Sozialpädagogische Betreuung der Klienten:innen während der gemeinnützigen Arbeit und kontrollieren der Arbeitsleistungen
  • Individuelle Vermittlung zu stadtteilnahen Einsatzstellen
  • Ansprechbarkeit für Beschäftigungsgeber bei Verfahrensweisen und Problemen
  • Einsatzstellen im Land Bremen werden akquiriert und der Kontakt langfristig aufrecht erhalten
  • Die Verfahrensabwicklung zwischen Klient:innen, Einsatzstellen und Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten wird begleitet
  • Ratenzahlungen, Stundungen und Aussetzungen der Geldstrafenvollstreckung werden beantragt oder Gnadengesuche gestellt
  • Kooperation mit dem Bremer Hilfesystem bei Problemen wie Schulden, Sucht, Wohnungslosigkeit
  • Niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeit zum Abarbeiten von Geldstrafen und Sozialstunden für schwer vermittelbare Personen an
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Arbeitstherapeutische Angebote
  • Herstellung diverser Werkstücke unter fachlicher Anleitung für karitative Einrichtungen
  • aufsuchende Arbeit für in der JVA Bremen für Menschen die von einer Ersatzfreiheitstrafe betroffen sind oder eine Geldstrafe anhängig haben
  • Erstellung eines individuellen Tilgungskonzepts welche die Lebensrealität der Inhaftierten berücksichtigt
  • Unterstützung bei der Auslösung von Inhaftierten
  • Frühzeitiges Erkennen drohender Wohnungslosigkeit nach der Entlassung und einer Weitervermittlung an entsprechende Dienste
  • Anschließende Betreuung nach der Entlassung entsprechend dem individuellen Tilgungskonzept und/oder Weitervermittlung in ergänzende Unterstützungsangebote.


     

Laden Sie sich den Jahresbericht als PDF-Dokument herunter:
Hoppenbank_eV_Jahresbericht_Haftvermeidung_2023.pdf

 

 

 


Laden Sie sich unseren Flyer zum Thema herunter:

 

Haftvermeidung EFS

 


Beratung zur Tilgung der Geldstrafe:

 


Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche unserer beiden Standorte, sie richten sich nach dem Stadtteil/ Postleitzahl, in dem Sie wohnen:
(bitte Bild anklicken)

 

Standort Neustadt
Kornstr. 112
28201 Bremen

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Frau Hoolt
Projektkoordinatorin
Telefon: 0421 - 557 86 41
Fax: 0421 - 53 29 54
hooltnoSpam@hoppenbank-ev.de

Herr Vankeersebilck
Telefon: 0421 - 557 86 40
Fax: 0421 - 53 29 54
VankeersebilcknoSpam@hoppenbank-ev.de

 

Standort Gröpelingen
Karl-Bröger-Straße 21
D - 28239 Bremen

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Sprechzeiten:
Mo, Di, Do   9:00 - 12:30 Uhr
Fr  9:00 - 11:30 Uhr
Do   14:00 - 16:00 Uhr

 

 


Aufsuchende Arbeit in der JVA Bremen Hoppenbank e.V.:

 

Standort Gröpelingen
Karl-Bröger-Straße 21
D - 28239 Bremen

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Frau Proetzel
Telefon: 0421 - 61 63 100
Fax: 0421 - 61 31 97
proetzelnoSpam@hoppenbank-ev.de

 


Werkraum Sonne 3:

 

Sonnemannstr. 3
D - 28239 Bremen

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Öffnungszeiten

Mo - Fr 8:00 - 14:00 Uhr
 

 

Herr Rieck
Telefon: 0421 - 69 64 27 21
Fax: 0421 - 69 64 27 22
riecknoSpam@hoppenbank-ev.de

Frau Bothe
Telefon: 0421- 69 64 27 20
Fax: 0421 - 69 64 27 22
bothenoSpam@hoppenbank-ev.de

Herr Gartelmann
Haushandwerker
Mobil: 0176 - 22 97 61 72
gartelmannnoSpam@housing-first-bremen.de