Das Projekt Haftvermeidung EFS ist ein Zusammenschluss der Projekte Brücke Bremen, EFS-Reduzierung sowie des Werkraums Sonne 3 und bietet somit Menschen die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können ein umfängliches Unterstützungsangebot.
Werden Personen zu einer Geldstrafe verurteilt, die sie nicht bezahlen können, ordnet die Staatsanwaltschaft als letzte Möglichkeit, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an. Abgewendet werden kann die hieraus resultierende Inhaftierung auch durch Leistung von gemeinnütziger Arbeit. Pro Tagessatz sind 4 Stunden (bei auswärtigen Staatsanwaltschaften zw. 4-6 Stunden) Arbeit in gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. Schulen, Altenheimen, Kultur- u. Sportvereinen etc. zu leisten. Auf dieses Angebot werden die Betroffenen mit der Ladung zum Strafantritt durch die Staatsanwaltschaft Bremen hingewiesen.
Zudem kann gemeinnützige Arbeit bei Arbeitsauflagen zur Einstellung von Strafverfahren gem. § 153 a StPO durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften und bei Arbeitsauflagen zur Vermeidung des Widerrufs von Strafaussetzungen zur Bewährung (gem. § 56 f StGB) abgeleistet werden.
Auch Menschen, die von schwierigen sozialen Lebensverhältnissen, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Armut, Suchtproblemen, Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie psychische Probleme betroffen sind, haben die Möglichkeit im Werkraum Sonne 3 ihre Stunden abzuleisten. Der Zugang ist niedrigschwellig und nimmt Rücksicht auf die besonderen Lebenssituationen. Im Werkraum Sonne 3 haben Sie die Möglichkeit durch einen Sozialbetreuer psychosoziale Unterstützung zu bekommen. Zudem wird die gemeinnützige Arbeit durch eine Ergotherapeutin arbeitstherapeutisch flankiert.
Kommt es dennoch zu einer Inhaftierung so gibt es die Möglichkeit durch ein aufsuchendes Beratungs- und Betreuungsangebot Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der JVA Bremen verbüßen, zu unterstützen. Im Fokus steht die Haftvermeidung, es wird eine vorzeitige Entlassung aus der Haft angestrebt, Anschlussvollstreckungen sollen vermieden werden.
Im Anschluss an die vorzeitige Entlassung steht dem Verurteilten ein weiterführendes sozialpädagogisches Betreuungsangebot zur Verfügung. Im Rahmen dessen wird zum einen die Tilgung der Restgeldstrafe bzw. der gemeinnützigen Arbeit begleitet, zum anderen erhalten die Klient:innen Rat und Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen wie dem Kontakte zu Ämtern und Vermittlung an andere Fachstellen wie die Schuldner- oder Drogenberatung. So kann die wiederholte Inhaftierung aufgrund eskalierender, sozialer Probleme vermieden werden.
Es wird Unterstützung in den folgenden Bereichen angeboten
Laden Sie sich den Jahresbericht als PDF-Dokument herunter:
Hoppenbank_eV_Jahresbericht_Haftvermeidung_2023.pdf
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Bitte beachten Sie die Zuständigkeitsbereiche unserer beiden Standorte, sie richten sich nach dem Stadtteil/ Postleitzahl, in dem Sie wohnen:
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Standort Neustadt
Kornstr. 112
28201 Bremen
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Sprechzeiten:
Mo, Di, Do 9:00 - 12:30 Uhr
Fr 9:00 - 11:30 Uhr
Do 14:00 - 16:00 Uhr