AHAB - Ambulant betreutes Wohnen


Das Projekt AHAB stellt eine ambulante Maßnahme im Sinne des § 16 SGB II / oder nach §§ 67/68 SGB XII dar.
Das Projekt wendet sich an Straffällige, die aus dem Justizvollzug (U-Haft, Strafhaft, nach Verbüßung einer Ersatzfreiheitstrafe) entlassen werden, unter Bewährungsaufsicht stehen, von Haft oder einem neuen Strafverfahren bedroht sind und zur Überwindung ihrer sozialen Schwierigkeiten der Unterstützung bedürfen.

Aufnahmevoraussetzung in das Projekt ist die Kostenzusicherung durch den zuständigen Sozialhilfeträger. Zur Feststellung des individuellen Hilfebedarfs wird im Regelfall durch den zuleitenden Dienst ein Gesamtplan erstellt, in dem die Zielsetzung für die Betreuungsmaßnahme definiert wird. Die Kostenzusicherung erfolgt durch den zuständigen Sozialhilfeträger zunächst für ein halbes Jahr. Im Rahmen des Weiterbewilligungsantrages wird der individuelle Hilfeplan fortgeschrieben. Die Betreuungsdauer ist auf 18 Monate begrenzt.

Die ambulante Betreuung erfolgt in den Wohnprojekten des Vereins oder auch im eigenen Wohnraum. Für das Projekt können in 3 vereinseigenen Häusern Einzelzimmer mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad zur Vermietung für Betroffene bereitgestellt werden.
Die Zimmer sind unmöbliert, Küche und Bad sind möbliert und mit Elektrogeräten ausgestattet. Das Wohnangebot dient als Übergang bis selbst Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden kann.
Für die Anmietung von Wohnraum des Vereins ist eine Mietübernahmebescheinigung des zuständigen Kostenträgers notwendig.

Wir bieten Unterstützung in verschiedensten Bereichen an. Das Unterstützungsangebot ist jeweils an dem individuellen Hilfebedarf des Betroffenen orientiert. Zur Umsetzung der Unterstützung arbeiten wir eng sowohl mit vereinsinternen als auch externen Kooperationspartnern zusammen.


Auf folgende Themenschwerpunkte konzentrieren wir uns:

  • materielle Grundsicherung
  • psycho-soziale Situation
  • Verbesserung der gesundheitlichen Situation
  • Wohnungssuche
  • Wohnen und Alltagsbewältigung
  • Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Geldstrafentilgung
  • Rechtsangelegenheiten
  • Schuldenklärung
  • Berufliche Orientierung

 

Laden Sie sich den Jahresbericht 2023 des Projektes AHAB als PDF-Dokument herunter:
Hoppenbank_eV_Jahresbericht_AHAB_2023.pdf

 

Mit freundlicher Unterstützung
durch den Beirat Neustadt
 

 

 

 

 

 


Laden Sie sich unseren Flyer zum Thema herunter:

 


AHAB
Aufsuchende Hilfen –
Ambulante Betreuung

 

Frau Grünhagen-Jüttner
Projektkoordinatorin
Telefon: 0421 - 557 86 96
Fax: 0421 - 557 86 86
gruenhagen.juettnernoSpam@hoppenbank-ev.de

Frau Müller
Telefon: 0421 - 557 86 42
Fax: 0421 - 557 86 86
l.muellernoSpam@hoppenbank-ev.de

Frau Borrman
Sozialarbeiterin
Telefon: 0421 - 557 86 42
borrmannnoSpam@hoppenbank-ev.de

Herr Bergmann
Pflegefachkraft
Telefon: 0421 - 557 86 42
Mobil: 0155 - 60 68 01 92
bergmannnoSpam@hoppenbank-ev.de

Anschrift

Kornstraße 112
D - 28201 Bremen

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