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Chance IV

 

Der Verein Hoppenbank e.V. partizipiert mit dem Teilprojekt Berufshilfe am Landesprogramm Chance IV. (www.chance.uni-bremen.de/cms/)

Der Projektverbund Chance IV hat die berufliche und soziale Integration von Straffälligen als vorrangiges Ziel und wird gefördert vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, der Europäischen Gemeinschaft, (Europäischer Sozialfonds – ESF), der bremer und bremerhavener arbeit (bba-bremen) und dem jobcenter bremen sowie dem Senator für Justiz und Verfassung.
Die Laufzeit des Projektes geht vom 01.01.2011 bis zum 30.06.2013 und beträgt somit 30 Monate.

 

Das Berufshilfebüro

ist ein zielgruppenorientiertes Beratungsangebot für straffällige, aktuell inhaftierte oder unter Bewährung stehende Personen sowie für Inhaftierte, die ohne Bewährungsauflagen entlassen werden.


Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige arbeits- bzw. beschäftigungssuchende Personen, deren langfristige Eingliederung in das Erwerbsleben aufgrund der individuellen, teils multiplen Problemlagen erheblich erschwert ist.

Durch individualisierte Hilfestellungen, wie beispielweise die offenen Beratungen, wie auch durch Vernetzungstätigkeiten soll eine langfristig angelegte Verbesserung erreicht und insbesondere der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.


So steuert das Berufshilfebüro innerhalb und außerhalb der JVA gemeinsam mit den problembeteiligten Diensten den Übergang aus der Haft in die Realität des Alltags- und Erwerbsleben. Die schwierige Umbruchsituation wird somit durch das spezielle Beratungsangebot flankierend strukturiert.


Die Erwerbslosen werden reaktiviert und in die Lage versetzt, sich auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt um Beschäftigung oder alternativ um adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten zu bemühen.


Langzeitarbeitslosigkeit und damit verbundene Ausgrenzung soll dadurch verhindert werden.


Somit ergeben sich drei wesentliche Arbeitsschritte:


  1. Aufnahme und Profiling
  2. Förderung und Aktivierung, Beschäftigung in subventionierte Arbeitsbereiche
  3. Zielerreichung und Abschluss der Maßnahme


 

Beratungskonzept

Unter Einsatz kommunikativer Methoden werden gemeinsam mit den meist extrem marktfernen Klienten die vermittlungshemmenden Problemlagen erarbeitet und nach Lösungswegen gesucht.


Im Zuge des Profiling stellt sich der Beratungs- und Handlungsbedarf heraus. Die Schritte werden schriftlich fixiert und in der Folge überprüft. Die Problemlagen, die einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen sind primär zu bearbeiten. In der Beratung wird klar zwischen Arbeitsanteilen des Beratenden und des Ratsuchenden unterschieden. Der Weg wird vom BHB begleitet.

 

Beschäftigungskonzept

Zur Stärkung von beruflichen Kompetenzen können vereinsinterne und externe Beschäftigungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Beschäftigungsangebote stellen ein wichtiges Instrument zur Herstellung der Tagesstrukturierung und zur Erprobung der eigenen Fertigkeiten und Fähigkeiten dar.


Der Aspekt der Tagesstrukturierung ist für einen erheblichen Teil der Klienten der sogn. erste Schritt in verbindliche Abmachung und Einhaltung von Regeln und somit langfristig der Weg in Beschäftigung und einen geregelten Tagesablauf.


Begrüßt werden in diesem Zusammenhang die geplanten Beschäftigungsmöglichkeiten im Angebot "Bremen Integrativ", die eine längerfristige Zuweisung ermöglichen und damit langfristig stabilisierend wirken.

 

• Hoppenbank intern derzeit 14 Sozialintegrative (SI) Plätze 

• Ebenfalls mit dem Förderwerk stehen 32 ESF–Plätze (Bauhelfer)

• In Kooperation mit dem Verein Mauern öffnen 2 ESF-Plätze als Bildhauer

• Projekt Clean City mit 10 Plätzen (Entgeldvariante AGH) über Förderwerk GmbH
 

Perspektive

Eine höhere Vermittlungschance haben hauptsächlich durchschnittlich bis gut qualifizierte Personen, deren Ausbildung und Erfahrungen Relevanz für den Arbeitsmarkt besitzt (z. B. in der  Metallverarbeitung). Diese Voraussetzungen bringt unsere Zielgruppe in der Regel nicht mit.

Neben der fachlichen Qualifikation des Klienten spielen die sogenannten weichen Faktoren zunehmend eine hervorgehobene Rolle in der Bewältigung der Alltagslagen und der Bewerbungssituation. Diese Faktoren werden von der Berufshilfe in das Beratungskonzept miteinbezogen und mit dem Klienten thematisiert.


Die Berufshilfe verfügt über keine Sanktionsmittel, deshalb ist der Umstand, dass trotz der multiplen Problemlagen ein erheblicher Anteil der Klienten nach der Aufnahme weiterhin in die Beratung kommen, ein deutliches Zeichen für die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme.


Der Fokus liegt nicht ausschließlich auf der Vermittlung, sondern ebenfalls in der Herstellung einer Existenzebene, von der aus eine Beschäftigungsaufnahme und dann eine vollständige oder anteilige Loslösung aus dem jeweiligen Leistungsbezug erfolgt.


Die Bearbeitung und Bewältigung der Probleme ist für den Klienten extrem unbequem und verlangt ein hohes Maß an Motivation. Ein Erscheinen zu vereinbarten Terminen wird von daher als Beleg für diese Motivation gewertet.


Da das Stufensystem vertikal durchlässig und dynamisch ist stellt die Verteilung der Gesamtsumme von 240 Klienten p.a. keine starre Zuordnung dar.

 

 

Bild unten:
Aufnahmeverfahren im Stufensystem der Berufshilfe
(zum Vergrößern bitte anklicken)

 

 

 

 

 

Gefördert durch:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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