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Entlassungsvorbereitung und EVB-Pool im bremischen Strafvollzug  


Der EVB- Pool stellt eine gemeinsame Arbeitsplattform der JVA, der beteiligten Behördenvertreter/Arbeitsgruppe SOJUS (Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Senator für Justiz und Verfassung) und der Vertreter der freien Träger der Straffälligenhilfe in Bremen (Hoppenbank e.V., Verein Bremische Straffälligenbetreuung und comeback gmbh) zum Zweck der Entlassungsvorbereitung erwachsener Inhaftierter mit besonderem Hilfebedarf dar. Der EVB-Pool wird über eine Koordinationsstelle gesteuert.


Rechtlicher Rahmen der Entlassungsvorbereitung


  • Dem Inhaftierten sind Hilfen zur Entlassung zu gewähren.
    § 74 StVollzG in Verbindung mit § 15 StVollzG
  • Ziel ist die gesellschaftliche Integration nach der Haftentlassung. Zur Erlangung dieses Ziels soll der Vollzug ressortübergreifend kooperieren.
    § 154 StVollzG
  • Auch die Träger der Sozialhilfe sollen mit Vereinigungen gleicher Zielsetzung und den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und auf eine gegenseitige Ergänzung hinwirken.
    § 68 Abs. 3 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II


Die Zuständigkeiten des EVB-Pools erstreckten sich auf alle Vollzugsabteilungen der JVA Bremen,

  • U-Haft und Ersatzfreiheitsstrafen in Bremen-Oslebshausen
  • alle vier Vollzugsabteilungen der Strafhaft/geschlossener Männervollzug in Bremen-Oslebshausen
  • Strafhaft/Kurzstrafenvollzug in Bremerhaven (für diejenigen Inhaftierten, die nach Bremen entlassen werden)
  • Frauenvollzug Am Fuchsberg in Bremen-Oslebshausen
  • Offener Vollzug Frauen/Männer Am Fuchsberg

 

Die „durchführenden Akteure“ der Entlassungsvorbereitung mit Zuordnung zum EVB-Pool sind

  • die JVA Bremen vertreten durch die VollzugsabteilungsleiterInnen der einzelnen Abteilungen insbesondere der Abt. Entlassungsvorbereitung
  • der Verein Hoppenbank e.V. mit der Koordinatorin und einem EVB-Mitarbeiter
  • der Verein Bremische Straffälligenbetreuung mit einer EVB-Mitarbeiterin sowie
  • die comeback gmbh (Gesellschaft im ambulanten Drogenhilfesystem) mit einer Fachkraft für die EVB.


Neben den operativen Akteuren des EVB-Pools bestehen Vernetzungen mit sog. assoziierten Mitgliedern:

  • den sozialen Diensten der Justiz (Gerichts- und Bewährungshilfe) und
  • dem Sozialpsychiatrischen Behandlungszentrum Bremen-Nord.

 

Besonderheiten und Vorteile des Pool-Modells

 

  • Übergangsmanagement durch freie Träger
  • koordinatorische Vorsteuerung der gemeldeten EVB-Fälle
  • Einbindung in die Konferenzsysteme der JVA
  • geregelte und geordnete Zuständigkeiten
  • abgestimmte und vereinheitlichte Verfahrensweisen
  • Vermeidung von Doppelbetreuungen
  • Ziel gerichtetes und dokumentiertes Handeln der Akteure
  • professionelles Fachteam
  • Controllingmaßnahmen und kollegiale Beratung
  • datentechnischer Erfassung und Auswertung aller eingehenden EVB-Fälle
  • weitergehende Bedarfserhebungen

 

Ablaufverfahren der EVB

 

1. koordinatorische Vorsteuerung bei Inhaftierten in Strafhaft

Sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin wird jeder Inhaftierte der JVA Bremen über die Vollzugsabteilungsleitung im Rahmen eines Unterlagenpaketes an die Koordinatorin gemeldet. Nach Durchsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen (Datenschutzerklärung, Vollzugsplan, letzte Fortschreibung, Stellungnahmen der Vollzugsabteilung und des Inhaftierten zum Hilfebedarf) werden gegebenenfalls ergänzende Gespräche mit der jeweiligen Vollzugsabteilungsleitung, den internen Fachdiensten und dem Inhaftierten geführt. Mitunter erfolgen fachliche Beratungen mit den assoziierten Mitgliedern, um die Einordnung des Einzelfalls in die fachlich angezeigten Hilfesysteme für Straffällige, Drogen- und Suchtkranke sowie psychisch Kranke vornehmen zu können.

Fälle mit kostenpflichtigem Hilfebedarf werden als Zuweisungen an die MitarbeiterInnen des EVB-Pools per Fall- und Ergebniskonferenz weitergeleitet. Sie übernehmen dann die konkrete Vorbereitung der EVB für den Einzelfall.

Fälle ohne Hilfebedarf oder mit Bedarfen, die über vorhandene Beratungsangebote innerhalb oder auch außerhalb der JVA angeboten und abgedeckt werden können, verbleiben in der Zuständigkeit der entsprechenden Vollzugsabteilung.

 

Bild unten:
Auszug aus PowerPoint „Fachtag EVB- Pool Worpswede“/ Juli 2007
(zum Vergrößern bitte anklicken)

Die Grafik zeigt auf, wie der jeweilige Hilfebedarf zugeordnet wird.



2. Direkte Zuweisungen zum EVB-Pool bei Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafenverbüßung und Kurzstrafenhaft

Einzelfallbezogene Nachentlassungshilfen für Inhaftierte aus den Abteilungen U-Haft, Ersatzfreiheitsstrafenverbüßung und Kurzstrafenhaft bedürfen kurzfristiger und schneller Zuweisungsmöglichkeiten. Deshalb erfolgt hier eine direkte Zuweisung über die Vollzugsabteilungsleitung an die Fachkräfte des EVB-Pools.

Die Klärung des Hilfebedarfes wird direkt durch die zugeordnete EVB-Fachkraft vorgenommen. Evtl. Überleitungen an andere Fachdienste werden organisiert. Fallbesprechungen fließen mit in das Konferenzsystem „Fallverteilung- und Ergebniskonferenz“.


Durchführung der Entlassungsvorbereitung durch EVB-Pool

Die MitarbeiterInnen des EVB-Pools fungieren als fallführende/r Casemanager/in mit Schnittstellenverantwortung.
Sie übernehmen:

  • Fallführung in engerem Austausch mit Vollzugsabteilung und internen Fachdiensten
  • Erstellung psychosozialer Anamnesen
  • Vorbereitung/ Einleitung von Hilfemaßnahmen im Straffälligenhilfe- oder Drogenhilfesystem oder System für psychisch Kranke (gem. § 67 ff, 58 SGB XII, §16 (2) SGB II u.a.)
  • Therapievorbereitungen gem. § 35 BtmG (im Frauenvollzug)
  • Ambulante und stationäre Therapievorbereitungen (bei keiner JVA internen Zuständigkeit)
  • Vorbereitung von Suchttherapien mit Begutachtung Sozialpsychiatrisches BHZ Bremen-Nord
  • Einleitung flankierender Maßnahmen (Berufshilfebüro, Schuldnerberatung, Sozialberatung, Zentrale Fachstelle Wohnen etc.)
  • Kooperation mit den Sozialen Diensten der Justiz (Gerichts- und Bewährungshilfe)

 

Für die Durchführung der Beratungsprozesse des Klientel werden i.d.R. die Räumlichkeiten der JVA genutzt, d.h. Besprechungsräume auf der jeweiligen Abteilung und das EVB-Pool Büro. Die nachfolgenden organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben (Drittkontakte, Berichterstattung etc.) werden in den Büros des jeweiligen Trägers erledigt.


Ansprechpartner EVB-Pool: siehe rechte Spalte oben


Ansprechpartner EVB-Pool:


Hoppenbank e.V.


Koordination:

Frau Vera Vrbancic  

EVB-Pool:

Herr Thomas Rudloff


Telefon 0421 - 36 11 53 04

vera.vrbancic@jva.bremen.de

t.rudloff@onlinehome.de


Anschrift

Sonnemannstr. 2
D - 28239 Bremen


im Stadtplan anzeigen

 

  


KompetenzCentrum


Telefon 0421 - 69 96 552


Anschrift

Sonnemannstr. 6
D - 28239 Bremen


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Alle Pool-MitarbeiterInnen sind ebenso über Postfach in der JVA Bremen zu erreichen.