Entlassungsvorbereitung und EVB-Pool im bremischen Strafvollzug
Der EVB- Pool stellt eine gemeinsame Arbeitsplattform der JVA, der beteiligten Behördenvertreter/Arbeitsgruppe SOJUS (Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Senator für Justiz und Verfassung) und der Vertreter der freien Träger der Straffälligenhilfe in Bremen (Hoppenbank e.V., Verein Bremische Straffälligenbetreuung und comeback gmbh) zum Zweck der Entlassungsvorbereitung erwachsener Inhaftierter mit besonderem Hilfebedarf dar. Der EVB-Pool wird über eine Koordinationsstelle gesteuert.
Rechtlicher Rahmen der Entlassungsvorbereitung
Die Zuständigkeiten des EVB-Pools erstreckten sich auf alle Vollzugsabteilungen der JVA Bremen,
Die „durchführenden Akteure“ der Entlassungsvorbereitung mit Zuordnung zum EVB-Pool sind
Neben den operativen Akteuren des EVB-Pools bestehen Vernetzungen mit sog. assoziierten Mitgliedern:
Besonderheiten und Vorteile des Pool-Modells
Ablaufverfahren der EVB
1. koordinatorische Vorsteuerung bei Inhaftierten in Strafhaft
Sechs Monate vor dem voraussichtlichen Entlassungstermin wird jeder Inhaftierte der JVA Bremen über die Vollzugsabteilungsleitung im Rahmen eines Unterlagenpaketes an die Koordinatorin gemeldet. Nach Durchsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen (Datenschutzerklärung, Vollzugsplan, letzte Fortschreibung, Stellungnahmen der Vollzugsabteilung und des Inhaftierten zum Hilfebedarf) werden gegebenenfalls ergänzende Gespräche mit der jeweiligen Vollzugsabteilungsleitung, den internen Fachdiensten und dem Inhaftierten geführt. Mitunter erfolgen fachliche Beratungen mit den assoziierten Mitgliedern, um die Einordnung des Einzelfalls in die fachlich angezeigten Hilfesysteme für Straffällige, Drogen- und Suchtkranke sowie psychisch Kranke vornehmen zu können.
Fälle mit kostenpflichtigem Hilfebedarf werden als Zuweisungen an die MitarbeiterInnen des EVB-Pools per Fall- und Ergebniskonferenz weitergeleitet. Sie übernehmen dann die konkrete Vorbereitung der EVB für den Einzelfall.
Fälle ohne Hilfebedarf oder mit Bedarfen, die über vorhandene Beratungsangebote innerhalb oder auch außerhalb der JVA angeboten und abgedeckt werden können, verbleiben in der Zuständigkeit der entsprechenden Vollzugsabteilung.
Bild unten:
Auszug aus PowerPoint „Fachtag EVB- Pool Worpswede“/ Juli 2007
(zum Vergrößern bitte anklicken)
2. Direkte Zuweisungen zum EVB-Pool bei Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafenverbüßung und Kurzstrafenhaft
Einzelfallbezogene Nachentlassungshilfen für Inhaftierte aus den Abteilungen U-Haft, Ersatzfreiheitsstrafenverbüßung und Kurzstrafenhaft bedürfen kurzfristiger und schneller Zuweisungsmöglichkeiten. Deshalb erfolgt hier eine direkte Zuweisung über die Vollzugsabteilungsleitung an die Fachkräfte des EVB-Pools.
Die Klärung des Hilfebedarfes wird direkt durch die zugeordnete EVB-Fachkraft vorgenommen. Evtl. Überleitungen an andere Fachdienste werden organisiert. Fallbesprechungen fließen mit in das Konferenzsystem „Fallverteilung- und Ergebniskonferenz“.
Durchführung der Entlassungsvorbereitung durch EVB-Pool
Die MitarbeiterInnen des EVB-Pools fungieren als fallführende/r Casemanager/in mit Schnittstellenverantwortung.
Sie übernehmen:
Für die Durchführung der Beratungsprozesse des Klientel werden i.d.R. die Räumlichkeiten der JVA genutzt, d.h. Besprechungsräume auf der jeweiligen Abteilung und das EVB-Pool Büro. Die nachfolgenden organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben (Drittkontakte, Berichterstattung etc.) werden in den Büros des jeweiligen Trägers erledigt.
Ansprechpartner EVB-Pool: siehe rechte Spalte oben
Ansprechpartner EVB-Pool:

Hoppenbank e.V.

Koordination:
Frau Vera Vrbancic
EVB-Pool:
Herr Thomas Rudloff

Telefon 0421 - 36 11 53 04

Anschrift
Sonnemannstr. 2
D - 28239 Bremen

KompetenzCentrum

Telefon 0421 - 69 96 552

Anschrift
Sonnemannstr. 6
D - 28239 Bremen
Alle Pool-MitarbeiterInnen sind ebenso über Postfach in der JVA Bremen zu erreichen.
