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Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen –
EFS-Verkürzung


Ziel des Projektes

Durch ein gezieltes, aufsuchendes Beratungs- und Betreuungsangebot sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe (EFS) in der JVA Bremen verbüßen, vorzeitig aus der Haft zu entlassen und die Vollstreckung der EFS zu reduzieren und mögliche Anschlussvollstreckungen zu vermeiden.

Im Anschluss an die vorzeitige Entlassung steht dem Klienten ein weiterführendes sozialpädagogisches Betreuungsangebot zur Verfügung.

Sinn und Zweck der Betreuung ist es einerseits, die Tilgung der Restgeldstrafe durch Ratenzahlung bzw. gemeinnützige Arbeit zu kontrollieren. Zum anderen erhält der Klient Rat und Unterstützung in allen lebenspraktischen Bereichen an (Kontakte zu Ämtern, Schuldnerberatung, Drogenberatung, Berufshilfe, etc.).

So kann die wiederholte Inhaftierung aufgrund eskalierender, sozialer Probleme vermieden werden.

 

Zielgruppe

Das Projekt richtet sich an erwachsene Männer, die eine EFS in der JVA Oslebshausen, JVA Fuchsberg (Offener Vollzug) oder in der JVA Bremerhaven verbüßen.

Gefangene, die eine Haftstrafe mit anschließender EFS verbüßen, werden ebenfalls bei entsprechendem Bedarf in der JVA aufgesucht und beraten, auch hier mit dem Ziel der Haftvermeidung. Pro Jahr werden zwischen 350 bis 400 Klienten beraten und ungefähr 190 vorzeitige Entlassungen aus der Haft erreicht.

 

Vorgehensweise/Haftverkürzung

In der JVA Bremen werden regelmäßige Sprechstunden durchgeführt: Die. und Do. 15.30-18.00 Uhr.

Die Mitarbeiterin hat direkten Zugang zu allen EFS Inhaftierten.

Unmittelbar nach der Inhaftierung findet ein Erstgespräch mit dem Inhaftierten statt.Im Rahmen einer Anamnese werden allgemeine Daten, Alkohol- oder Drogenprobleme, “Strafkarriere”, Arbeits- und Geldsituation etc. aufgenommen.

Auf dieser Basis werden individuelle Tilgungskonzepte entwickelt. Dies kann beinhalten: Auslösung d.h. die Zahlung der Gesamtgeldstrafe, Anzahlung, Ratenzahlung, gemeinnützige Arbeit oder eine Kombination hieraus.

Bei (drohender) Wohnungslosigkeit wird bei Bedarf direkt an den entsprechenden Fachdienst in der JVA, den EVB-Pool vermittelt.

Mit dem zuständigen Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft werden die Tilgungsart und die folgenden Schritte abgestimmt. 

Bei bewilligter Tilgung durch gemeinnützige Arbeit wird noch während der Inhaftierung, eine Stelle zum Abarbeiten gesucht. Der Klient erfährt noch in der JVA seinen Vorstellungstermin bei der Abarbeitsstelle.

 

Betreuung nach der Entlassung/Haftvermeidung

Ziel dieser Betreuung ist es, auf Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit vorzeitig entlassenen Klienten dabei zu unterstützen, ihre restliche EFS in Freiheit komplett zu tilgen und so eine erneute Inhaftierung abzuwenden. 


Ratenzahler müssen monatlich ihre Einzahlungsbelege vorlegen, damit die Ratenzahlung kontrolliert werden kann.

Bei vereinbarter gemeinnütziger Arbeit werden die Abarbeiter zum Vorstellungstermin auf ihre Einsatzstelle begleitet. Danach werden mindestens einmal monatlich die abgeleisteten Stunden kontrolliert.

Hält ein Klient seine Vereinbarungen nicht ein, erfolgen umgehend entsprechende Maßnahmen.

Über den gesamten Betreuungsablauf ist die Mitarbeiterin fester Ansprechpartner für den Klienten, die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft und für die Einsatzstellen.

Die Staatsanwaltschaft wird regelmäßig in Form von Sachstandberichten informiert.

Wenn sich ein Klient der Betreuung entzieht und auch Mahnungen ergebnislos verlaufen, erhält die Staatsanwaltschaft sofort eine Abbruchmitteilung.

Erfahrungen haben gezeigt, dass eine erfolgreiche Tilgung einer EFS in Freiheit nur durch eine intensive Begleitung während des gesamten Maßnahmeverlaufes erreicht werden kann.

 

 


Verkürzung von Ersatzfreiheitsstrafen


Ansprechpartner:

Frau Schwager  


Telefon 0421 - 616 31 00

Fax 0421 - 613197
schwager.efs@onlinehome.de


Anschrift

Karl-Bröger-Str. 21
D - 28239 Bremen


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